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Die Wahl der Arbeiterausschüsse und der Angestelltenausschüsse nach § 11 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916 in Preußen und denjenigen Bundesstaaten, deren Ausführungsbestimmungen mit den preußischen übereinstimmen (vgl. Seite 7 Anm. 2): Gemeinverständliche Erläuterung