dc.description.abstract | Die Haut- und Geschlechtskrankheiten im Staats-, Straf-, Zivil- und Sozialrecht..- Vorbemerkung.- Technische Vorbemerkung.- Allgemeine Rechtsbeziehungen der Geschlechtskrankheiten.- Allgemeine Rechtsbeziehungen der Krankheitsgruppe Hautkrankheiten.- Gesetzliche Bestimmungen über Körperverletzung und Gefährdung.- Der juristische Begriff der Körperverletzung mit besonderer Berücksichtigung der.- Krankheitsübertragung.- Begriffsbestimmung zum subjektiven Tatbestand.- Vorsatz (Dolus).- Dolus eventualis.- Absicht.- Fahrlässigkeit.- Zusammentreffen vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung gegen eine Person durch einen Akt der Mißhandlung ist ausgeschlossen.- Zusammentreffen der Ansteckung mit Geschlechtskrankheiten und anderer Delikte.- Einwilligung in die Infektion.- Fahrlässige direkte Übertragung der Geschlechtskrankheiten durch gesunde Mittelspersonen auf bis dahin gesunde Menschen.- Fahrlässige Körperverletzung durch gesehleehtskranke Personen ohne Geschlechtsverkehr.- Fahrlässige Körperverletzung der eigenen kranken Kinder durch die Eltern mittels Verletzung der Fürsorgepflicht für die Person.- Hat eine Mutter die gesetzliche Verpflichtung, ihr Eönd selbst zu stillen?.- Kann ein kongenital-syphilitisches Kind gegen seinen syphilitischen Erzeuger durch seinen Pfleger Strafantrag stellen?.- Strafbarkeit der Eltern für Verwahrlosung geschlechtskranker Kinder.- Absichtliche Übertragung von Geschlechtskrankheiten von kranken Personen oder mit Hilfe von Krankheitsprodukten auf bis dahin gesunde Personen.- Absichtliche Übertragung von Geschlechtskrankheiten zu wissenschaftlichen Forschungszwecken.- Absichtliche Erwerbung von Geschlechtskrankheiten zum Zwecke der Befreiung vom Militärdienst.- Absichtliche Übertragung aus seelischen Beweggründen heraus.- Rache.- Aberglaube.- Erreichung wirtschaftlicher Vorteile.- Übertragung der Geschlechtskrankheiten durch geistig Minderwertige, an syphilitischen Geisteskrankheiten Leidende und Rauschgiftkranke.- Übertragung der Geschlechtskrankheiten unter Anwendung der Hypnose.- Fahrlässige und vorsätzliche Übertragung der Geschlechtskrankheiten vermittels Geschlechtsverkehr auf bis dahin gesunde Personen.- Fahrlässige, vorsätzliche, absichtliche Übertragung der Geschlechtskrankheiten auf Minderjährige bei der Begehung von Sittlichkeitsdelikten.- Fahrlässige, vorsätzliche und absichtliche Übertragung von Hautkrankheiten, Verfehlungen gegen Schutzgesetze.- Gefährdung durch Geschlechtsverkehr.- Geschichtliche Übersicht.- Zivilpersonen.- Militärpersonen.- Die Gefährdung durch persönliche Dienste leistende Personen.- Das Gefährdungsdelikt in der deutschen Gesetzgebung.- Die Gefährdung nach § 5 RGBG.- Die Konkurrenz in den Strafgesetzen.- Die Übertragung der Geschlechtskrankheiten zwischen Ammen und Säuglingen.- Zivilrechtliche Haftung für die Folgen der Körperverletzung durch fahrlässige, vorsätzliche, absichtliche, direkte und indirekte Übertragung der Geschlechtskrankheiten.- Haftung für mittelbare Ansteckung.- Haftung der Dienstberechtigten für Infektion des Dienstverpflichteten.- Haftung für Infektion des Pflegepersonals.- Haftung für Infektion der Pfleglinge.- Haftung für Infektion durch Geschlechtsverkehr.- Haftung bei Kenntnis der Krankheit.- Haftung bei Unkenntnis der Krankheit.- Haftung trotz beruhigender Auskunft des Arztes.- Haftung bei fahrlässiger Auswahl des Heilpersonals.- Haftung mehrerer Infizierender für die Infektion einer Person.- Haftung der Prostituierten.- Haftung für Infektion der in die Gefahrenübernahme Einwilligenden.- Einschränkung der Haftung durch konkurrierendes Verschulden des Geschädigten.- Strafbare Handlungen zur Vermeidung der von den Geschlechtskrankheiten drohenden Gefahren.- Geschlechtskrankheiten als Indikation zur Fruchtabtreibung.- Syphilis.- Tripper.- Sterilisation von Zeugungsfähigen.- Ablehnung der Übernahme einer Berufsgefahr.- Die Rechte und Pflichten des Geschlechtskranken.- Das Recht des Geschlechtskranken.- Recht auf Behandlung.- Recht auf individuelle Behandlung.- Recht auf Glaubwürdigkeit.- Recht in der Ehe.- Recht auf Schutz des Krankheitsgeheimnisses.- Rechtsschutz vor Verbreitung der an sich wahren Krankheitstatsache durch.- nicht zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen.- Das Recht der geschlechtskranken Pflegebefohlenen.- Die Rechtsverhältnisse der an progressiver Irrenparalyse leidenden Syphilitiker.- Die Bedeutung der Haut- und Geschlechtskrankheiten für das Staatliche und private Versicherungswesen.- Die durch die Reichsversicherungsordnung geschaffenen Rechtsbeziehungen.- 1. Krankheitsbegriff.- 2. Krankheitsbeginn.- Der Krankheitsbeginn in der Privatversicherung.- 3. Beschränkung der Krankenhilfe auf bestimmte Krankheiten.- 4. Der Kassenkranke.- 5. Arbeitsunfähigkeit.- 6. Offenbarungspflicht des Kassenmitgliedes dem Versicherungsträger gegenüber.- 7. Kassenkranker und subjektive Wahl der Behandlungsart.- 8. Das Rechtsverhältnis des erkrankten Arbeitnehmers zum Arbeitgeber.- 9. Krankenhausbehandlung.- Kostenübernahme.- Zwang zur Krankenhausbehandlung.- 10. Lupus und andere chronische und entstellende Dermatosen.- 11. Der Kassenarzt.- Gerichtsstand des Kassenarztes.- 12. Krankenkassenheilmittel.- 13. Rechtsverhältnisse der Hausangestellten in Krankheitsfällen.- Arbeitsrecht und Haut- und Geschlechtskrankheiten.- Die aus dem Angestelltenverhältnis sich ergebenden Rechts beziehungen.- Dürfen Geschlechtskranke beim Stellungsantritt ihr Leiden verschweigen?.- Fristlose Entlassung wegen Geschlechtskrankheit.- Längere Krankheit als Entlassungsgrund.- Krankheitsfragen der Angestellten.- Angestelltenverhältnis der Bühnenkünstler.- Fürsorge für erkrankte Seeleute.- Invalidenversicherung und Haut- und Geschlechtskrankheiten.- Heilverfahren.- Übernahme des Heilverfahrens.- Invalidenrente und Arbeitsunfähigkeit.- Reichsversorgungsgesetz vom 12. 5. 20.- Dienstbeschädigung bei Krampfadern.- Arbeitslosenversicherung und Geschlechtskrankheiten.- Bewahrungsgesetz und Geschlechtskrankheiten.- Haut- und Geschlechtskrankheiten und Schulbesuch.- Staatliche und private Unfallversicherung.- Der Begriff Unfall.- Unfall und Ulcus moEe (Yenerie).- Unfall und Tripper.- Unfall und Syphilis.- Spätfolgen für die Organe von Syphilitikern.- Haut.- Muskulatur.- Knochen-, Gelenk- und Sehnensyphilis.- Augen.- Gehörorgan.- Geschlechtsorgane, Hoden.- Herz und Gefäße.- Zentralnervensystem.- Tabes dorsalis.- Paralyse der Irren.- Progressive Paralyse, Neurolues und Salvarsanschädigung als Kriegsfolgen.- Hautkrankheiten, Gewerbeschädigungen der Haut und Unfälle in der staatlichen Versicherung.- Erzeugung von Hauterkrankung zum Zwecke der Selbstschädigung und Selbstverstümmelung.- Folgen für die Sozialversicherten.- Ausdehnung der Unfallversicherung auf Berufskrankheiten.- Zweite Verordnung über Ausdehnung der Unfallversicherung.- Haut- und Geschlechtskrankheiten in der Privatunfallversicherung.- Haut- und Geschlechtskrankheiten und Lebensversicherung.- Geschlechtskrankheiten.- Syphilis.- Tripper.- Hautkrankheiten.- I. Chronische Hautkrankheiten, die die Ablehnung des Versicherungswilligen rechtfertigen.- II. Hautkrankheiten, die eine Aufnahme bei erhöhter Prämie rechtfertigen.- III. Hautkrankheiten, die keine Bedeutung für die Versicherung haben.- Haut- und Geschlechtskrankheiten im Eherecht.- Eheversprechen, Vorehezeit, Verlöbnis.- I. Geschlechtskrankheiten.- II. Hautkrankheiten.- Eheschließung.- Eheführung.- Strafrechtliche Folgen der Gefährdung in der Ehe.- Strafrechtliche Folgen der Ansteckung in der Ehe.- Zivilreehtliche Folgen der Infektion in der Ehe.- Ehelösung.- Anfechtung der Ehe wegen Geschlechtskrankheit.- A. Syphilis.- a) Infektiöse Formen.- b) Mchtinfektiöse Formen.- B. Tripper.- Offenbarungspflicht.- Geschlechtliche Infektion eines Ehegatten als Grund, dem Infizierenden eine Fortsetzung der Ehe zuzumuten.- Anfechtung der Ehe wegen nichtvenerischer Genitalkrankheiten und wegen.- Hautaffektionen.- Hauterkrankungen.- Ehescheidung wegen Geschlechtskrankheiten.- Hautkrankheiten und Ehescheidung.- Die zur Zeit bestehenden Rechtsverhältnisse der geschlechtskranken Personen mit häufig wechselndem Geschlechtsverkehr (früherer gewerbsmäßiger Prostituierter).- 1. Was ist ein Bordell?.- 2. Wohnung und Absteigequartier der Prostituierten.- 3. Unzuchtsbetrieb in der Nähe von Kirchen und Schulen.- 4. Was ist Unzucht?.- 5. Was heißt: öffentlich, in einer Sitte und Anstand verletzenden Weise sich Männern zur Unzucht anbieten?.- Pflichten des Facharztes für Haut- und Geschlechtskrankheiten.- I. Behandlungsmonopol der Ärzte.- Pflicht zur Behandlung in Notfällen.- II. Behandlungsmethoden der Ärzte.- III. Verbot sich in unlauterer Weise zur Behandlung zu erbieten.- Unlauterer Wettbewerb und fachärztliche Tätigkeit außerhalb des § 2 RGBG.- IV. Verbot der Erteilung von Ratschlägen zur Selbstbehandlung.- V. Anzeigepflichten der Ärzte nach § 9 RGBG.- VI. Ausstellung ärztlicher Zeugnisse.- VII. Pflicht zur Aufdeckung der Infektionsquelle.- VIII. Belehrungspflicht des Arztes.- IX. Pflicht zur Führung eines Terminkalenders zwecks Mahnung.- X. Das ärztliche Berufsgeheimnis.- Zivilrechtliche Haftimg bei Verletzung der Schweigepflicht.- Mitteilungsrecht des Untersuchungsbefundes Kranker an Dritte.- Schweigepflicht der Sanitätsoffiziere.- Ärztliche Schweigepflicht und Versicherungsträger.- Schweigepflicht gegenüber Krankenkassen, Versorgungsämtern usw.- Schweigepflicht gegenüber den Auftraggebern.- Schweigepflicht gegenüber dem Magistrat.- Schweigepflicht bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen.- Subjektiv berechtigte, objektiv unrichtige Mitteilung eines dem Arzt anvertrauten Geheimnisses.- Schweigepflicht und Reichsgesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten.- Meldepflicht des Arztes.- Offenbarungsrecht der Ärzte der Gesundheitsbehörden und Beratungsstellen.- Meldung der Infektionsquellen durch den Arzt.- Schweigepflicht der Wirtschaftsverbände der Ärzte.- XI. Einige andere Berufsstände betreffende Bestimmungen des RGBG.- A. Behandlung durch Apotheker.- B. Verkehr mit Mitteln, die die Verhütung der Geschlechtskrankheiten bezwecken.- C. Aufklärende Vorträge von Nichtärzten.- D. Wieweit erstreckt sich der Begriff Behandlung von Seiten eines Nichtarztes?.- XII. Das Recht zur Sektion.- XIII. Darf der Arzt den außerehelichen Geschlechtsverkehr empfehlen?.- XIV. Einige für den Facharzt wichtige allgemeine Bestimmungen.- A. Erteilung und Entziehung der Approbation, Titelführung.- B. Der Facharzt als Zeuge und Sachverständiger vor Gericht.- C. Wirtschaftsführung des Arztes.- 1. Honorarfragen.- 2. Entscheidungen über Honorarfeststellung bei Krankenkassen und Krankenversicherungen mit Bezahlung der Einzelleistungen.- 3. Arztwohnung.- 4. Ärztliche Gschäftsführung.- 5. Haftung des Arztes für die Kleidungsstücke der Kranken.- 6. Verkauf der Praxis.- 7. Zwangsvollstreckung gegen einen Arzt.- D. Der Facharzt als Assistent.- Einige Steuerfragen.- Umsatzsteuerpflicht.- Abzug der Werbekosten.- Hausangestellte.- Bücherbeschaffung.- XV. Die Haftung des Arztes für unerlaubte Handlungen, Kunstfehler, Fahrlässigkeiten, Irrtümer. Strafrechtliche Haftung.- Strafbarkeit von eigenmächtiger Heilbehandlung.- Strafrechtliche Haftung für Ausstellung unrichtiger Zeugnisse.- Zivilrechtliche Haftung für Kunstfehler.- Zivilrechtliche Haftung des beamteten Arztes.- Erläuterung des Begriffes Kunstfehler.- Den Arzt entlastende Entscheidungen.- Unvorhergesehene Zufälle.- Unerwartete Nebenwirkung der Arzneimittel.- Unfälle in Privaträumen des Arztes.- Mitschuld des Verletzten.- Den Arzt belastende Entscheidungen.- Unterlassung der Aufklärungspflicht.- Haftung für Salvarsanschädigungen.- Haftung des Arztes für Kunstfehler seiner Vertreter und Assistenten.- Haftung des Arztes für Körperverletzung durch sein Personal.- Haftung des Herausgebers einer ärztlichen Zeitschrift.- Besteht eine Verpflichtung des Arztes zur Führung von Krankengeschichten?.- Selbstschutz des Arztes gegen die Folgen von Kunstfehlern.- Haftpflicht des Arztes für Schädigung von Kranken durch die Strahlentherapie.- I. Röntgenstrahlenschädigungen.- II. Radiumschädigungen.- III. Diathermieschädigungen.- Nachträge.- Abkürzungs Verzeichnis.- Namenverzeichnis.- Entwurf einer Geschichte der ansteckenden Geschlechtskrankheiten..- Vorbemerkung.- Einführung.- Nachweise.- I. Die fünf übertragbaren Geschlechtskrankheiten.- 1. Das Ulcus molle venereum.- Nachweise.- 2. Das Granuloma pudendorum ulcerosum.- Nachweise.- 3. Die Gonorrhoea.- Nachweise.- 4. Die Syphilis.- a) Die internationale Bordellsyphilis S. 300. - b) Die wilde Gewalt- syphilis S. 302. -c) Endemische Syphilis S. 307. - d) Von Syphilis freie Bevölkerungen S. 311. Nachweise.- 5. Die Thymiosis.- Nachweise.- 6. Das Molluscum contagiosum.- II. Volkskrankheiten, die im Gange der Zeit mit Ulcus molle, Gonorrhoea und Syphilis verwechselt wurden.- 1. Giftgeschwüre.- 2. Schistosomiasis.- 3. Framboesia.- 4. Lepra.- Nachweise.- III. Vom Ursprung der seuchenhaften Geschlechtskrankheiten.- 1. Geschlechtskrankheiten bei Tieren.- Nachweise.- 2. Vorgeschichte der Geschlechtskrankheiten.- Nachweise.- 3. Verhehlte Geschlechtskrankheiten.- Nachweise.- 4. Geschlechtsleiden und Aussatzkrankheiten.- a) Hiera nusos.- b) Elephas, Elephantiasis.- Nachweise.- 5. Geschlechtskrankheiten in den Heldenzeiten weltgeschichtlicher Völker 435 Nachweise.- IV. Die wachsenden Kenntnisse der Ärzte von den ansteckenden Geschlechtskrankheiten.- 1. Alphos der Vorzeit.- 2. Elephas sanabilis im Altertum.- Nachweise.- 3. Lepra spuria und Wadah der Kalifenzeit.- Nachweise.- 4. Lepra incontinentiae der Kreuzfahrer.- Nachweise.- 5. Mulier foeda der Salernitaner.- Nachweise.- 6. Lepra contagiosa sanabilis.- Nachweise.- 7. Unguentum saracenicum und orientalische Astrologie.- Nachweise.- 8. Der Morbus gallicus.- Nachweise.- 9. Die Epidemie des Jahres 1495 und ihre Herkunft.- Nachweise.- 10. Morbus venereus und Syphilis.- Nachweise.- Schluß.- Namenverzeichnis. | |