Der Prozess als Rechtslage: Eine Kritik des Prozessualen Denkens
Аннотации
VI die dadurch bedingte Furcht, die Schrift werde doch niemals erscheinen konnen, können, haben meine Arbeit wiederholt unterbrochen oder gehemmt. So So ist ist das "nonum prematur in annum" buchstäblich buchstablich pefolgt. Daß DaB eine eine sich sich uber über einen so langen und an Umwalzungen Umwälzungen so reichen Zeitraum hinziehende Arbeit Ungleichheiten in der Benutzung der Gesetzgebung und Literatur aufweist, wird entschuldbar sein. Der lange Zeitraum, über uber den sich die Arbeit hinzieht, erklart erklärt auch, warum in ihrer ersten Halfte Hälfte die Polemik gegenüber gegenuber BINDING von eine~ Scharfe Schärfe ist, wie sie nur dem Lebenden gegenüber gegenuber niedergeschrieben werden konnte. Wenn ich nach langem Bedenken davon abgesehen habe, diese Schärfe Scharfe wesentlich zu mildern, so ist es geschehen, weil BINDINGS Tod aus seinen Werken "die provozierende Ungerechtigkeit der Polemik" (vgl. (vgl. M. E. MAYER, Lehrb. d. Allg. Teils, S. 105 ros Anm. rr) II) gegen mich, unter der ich schwer gelitten habe, nicht hat tilgen konnen. können. Wer sie dort auch in Zukunft wird lesen mussen, müssen, soll wenigstens nicht glauben, daß daB ich nichts zu erwidern gewuBt gewußt habe. habe.
Collections
- Libgen [81666]